Die deutsche Gründerszene boomt, wie noch nie zuvor. Jedes Jahr drängen unzählige Gründer und Jungunternehmer mit ihren Geschäftsideen an die Märkte und versuchen die Herzen der Verbraucher für ihre Konzepte zu gewinnen. Leicht haben es die Entrepreneurs dabei nicht gerade. Sie stehen nämlich nicht nur vor der schwierigen Aufgabe, ihre theoretischen Ideen und Gedanken in die Praxis umzusetzen, tragfähige Firmen aufzubauen und sich selber in die Rolle des Unternehmers einzufinden. Sie müssen zusätzlich, um überhaupt beginnen zu können, das erforderliche Startkapital aufbringen und nicht wenige scheitern an dieser komplizierten Aufgabe, noch bevor die selbständige Existenz überhaupt begonnen hat. In dieser Situation ist man dringend auf Unterstützung angewiesen. Mit dem einfachen Gang zur eigenen Hausbank ist es nämlich heute lange nicht mehr getan. Die Geldinstitute sind alles andere als begeistert, wenn es um die Finanzierung neuer Marktideen geht. Wer hier nicht gerade aus vermögenden Verhältnissen stammt oder überzeugende Sicherheiten vorweisen kann, der hat bei den Geschäftsbanken eher schlechte Karten.
Von daher kann man derzeit die gesamte Gründerszene dabei beobachten, wie sie sich aktiv auf die Suche nach alternativen Formen der Unternehmensfinanzierung macht. Einen wichtigen Baustein in der Finanzierung von Gründungsvorhaben bilden hier die Zuschüsse von Bund, Ländern und Gemeinden. Die öffentliche Hand unterhält eine ganze Reihe an Förderprogrammen und dokumentiert damit das staatliche Interesse daran, eine gründer- und wirtschaftsfreundliche Atmosphäre zu schaffen. Schließlich sind die Gründer von heute die Unternehmer von morgen und auf deren Schultern ruht nun einmal das wirtschaftliche Geschick unseres Landes. Wer Interesse an einer öffentlichen Bezuschussung seines Gründungsvorhabens hat, der sollte sich im Vorfeld besonders gründlich informieren. Eine gute erste Anlaufstelle bieten dabei die regionalen Industrie- und Handelskammern, die über aktuelle Informationen in Bezug auf spezielle Angebote vor Ort verfügen. Es gibt aber auch Förderprogramme, die bundesweit in Anspruch genommen werden können. Eines davon ist der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit.
Bei dem Gründungszuschuss handelt es sich um ein Förderprogramm, dass speziell für Menschen konzipiert wurde, die ihr eigenes Unternehmen aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen wollen. Die Voraussetzung für einen entsprechenden Antrag ist insofern der Anspruch auf Arbeitslosengeld I zum Zeitpunkt der Gründung. Beantragt wird der Gründungszuschuss bei der örtlich zuständigen Arbeitsagentur. Wird er bewilligt, dann erhält der Antragsteller über einen Zeitraum von insgesamt neun Monaten eine Fortzahlung seines Arbeitslosengeldes, obwohl er gleichzeitig bereits seine selbständige Tätigkeit aufnimmt und somit dem Arbeitsmarkt nicht mehr aktiv zur Verfügung steht. Seine eigenen Einkünfte aus der selbständigen Arbeit werden dabei nicht auf die staatlichen Bezüge angerechnet. Zusätzlich erhält der Berechtigte eine monatliche Pauschale in Höhe von 300 Euro, die ihn dabei unterstützen sollen, seine Sozialversicherungen selber zu finanzieren. Diese Sozialpauschale kann auf Antrag sogar über einen Gesamtzeitraum von 15 Monaten bewilligt werden.
Das Online-Magazin INTERNETHANDEL beschäftigt sich in seiner aktuellen Ausgabe (Nr. 113, Februar 2013) mit verschiedenen Formen der alternativen Unternehmensfinanzierung und stellt interessierten Gründern und Jungunternehmern innovative Möglichkeiten vor, erfolgreich an Startkapital zu gelangen. Die einzelnen Modelle werden dabei nicht nur ausführlich beschrieben und erläutert. Zusätzlich erhält der Leser eine Übersicht über die jeweiligen Vorzüge und Nachteile und wird mit Praxistipps und nützlichen Adressen versorgt, die ihm dabei helfen, die Finanzierung seiner beruflichen Selbständigkeit zu planen und erfolgreich umzusetzen.
Dies ist ein Gastbeitrag von Sebastian Huke, INTERNETHANDEL Web Trend Media.