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Die Haftungsbeschränkung in der Mini GmbH

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Haftungsbeschränkung in der Mini GmbHFür Gründer und angehende Unternehmer spielt bei der Entscheidung für die bestmögliche Rechtsform vor allem die sogenannte Haftungsbeschränkung eine wichtige Rolle. Hiermit ist in der Regel die vertragliche Haftung gemeint. Sie bedeutet in der Praxis, dass ein Unternehmer privat für die finanziellen Verpflichtungen seines Betriebes aufkommen muss, wenn dieser nicht in der Lage ist, sie aus eigener Kraft zu erfüllen. Hat ein Unternehmen also beispielsweise Schulden bei einem Lieferanten oder einer Bank oder gibt es offene Forderung seitens des Finanzamtes, die nicht aus den Firmeneinnahmen bestritten werden können, dann wird der Unternehmer selber zur Kasse gebeten. Eine Beschränkung dieser Haftung ist dabei zunächst nicht vorgesehen. Der betroffene Unternehmer muss im Zweifelsfall nicht nur mit seinem Barvermögen für die Schulden seines Betriebes einstehen sondern auch mit fest angelegten Geldern, Immobilien und anderen Vermögenswerten. Diese Form der Haftung trifft sowohl Einzelunternehmen als auch Personengesellschaften.

Anders sieht es bei den sogenannten Kapitalgesellschaften aus. Hierzu zählt neben der klassischen GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) auch die noch vergleichsweise junge haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft, die häufig auch als Mini GmbH oder 1-Euro GmbH bezeichnet wird. Bei einer Kapitalgesellschaft legen die beteiligten Gesellschafter zum Zeitpunkt der Gründung ein bestimmtes Stammkapital in das Unternehmen ein. Bei einer GmbH beträgt dieses Kapital derzeit mindestens 25.000 Euro. Bei der Aktiengesellschaft müssen mindestens 50.000 Euro eingelegt werden. Gerät das Unternehmen nun in wirtschaftliche Schwierigkeiten, so haften die Gesellschafter nicht mit ihrem privaten Vermögen, sondern lediglich mit ihrem jeweiligen Anteil am Stammkapital. Diese Haftungsbeschränkung bringt also einen erheblichen Vorteil für die finanzielle Sicherheit der beteiligten Unternehmer mit sich. Selbst im Falle einer Insolvenz droht ihnen im Regelfall kein Durchgriff auf ihre privaten Vermögenswerte. Im Gegenzug hierzu muss allerdings das jeweils vorgeschriebene Stammkapital aufgebracht und vollständig eingezahlt werden.

Gerade für Jungunternehmer und Existenzgründer bildet das erforderliche Gründungskapital allerdings oft ein unüberwindliches Hindernis. Um es auch dieser Personengruppe zu ermöglichen, eine deutlich günstigere Rechtsform mit Haftungsbeschränkung wählen zu können, hat der Gesetzgeber im November 2008 eine weitere Unternehmensform eingeführt. Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft befreit die Gesellschafter, wie der Name bereits verrät, ebenfalls von der vertraglichen Haftung mit seinem privaten Vermögen. Zur Gründung dieser Rechtsform genügt laut Gesetz bereits ein Stammkapital in Höhe von nur einem Euro. Darüber hinaus ist der Gründungsvorgang, im Gegensatz zur „echten GmbH“ selber stark vereinfacht worden und dementsprechend vergleichsweise günstig. Die Entscheidung für eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft als Rechtsform verpflichtet die Gesellschafter zur doppelten Buchführung und zur Erstellung einer Bilanz. Außerdem besteht die Verpflichtung, 25 Prozent der Jahresüberschüsse als Rücklage einzustellen, bis das Gesamtkapital der Gesellschaft 25.000 Euro beträgt. Ab diesem Zeitpunkt steht es den Gesellschaftern dann frei, die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft in eine vollwertige GmbH umzuwandeln.

Da sich die Rechtsform der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft oder Mini GmbH insbesondere für Existenzgründer und angehende Unternehmer im Bereich Online-Handel eignet, hat sich das Online.-Magazin INTERNETHANDEL in seiner aktuellen Ausgabe (Nr. 101, März 2012) umfassend mit diesem Thema beschäftigt. Im Rahmen einer umfangreichen Titelstory werden die Leser detailliert in die verschiedenen Rechtsformen für Unternehmensgründungen eingeführt und erhalten viele Basis- und Hintergrundinformationen über die haftungsbeschränkten Modelle. Darüber hinaus wird Schritt für Schritt erklärt, wie die Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft abläuft, welche Formalitäten und welche Kosten hiermit verbunden sind und welche Rechte die Gesellschafter hinsichtlich der Namensgebung für ihr Unternehmen genießen. Weiterhin klärt der Beitrag über die Verpflichtungen auf, die mit dem Betrieb einer solchen Mini GmbH verbunden sind. Insbesondere werden die Bereiche doppelte Buchführung, Bilanzpflicht und Rücklagenbildung beleuchtet und erläutert. Der Leser erfährt, wie sich eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft später in eine vollwertige GmbH umwandeln lässt und erlebt anhand von zwei Interviews mit erfolgreichen Gründern, welche Vorteile für angehende Online-Händler mit der Entscheidung für eine UG (haftungsbeschränkt) verbunden sind.

Dies ist ein Gastbeitrag von Sebastian Huke, INTERNETHANDEL Web Trend Media.


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